Ausbildung von Verfahrensingenieuren an Universitäten und Technischen Hochschulen

1. Zulassung zum Studium

Als Zulassungsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einer mindestens sechswöchigen berufspraktischen Ausbildung (Grundpraktikum) oder der Abschluß eines Fachhochschulstudiums in Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder Chemieingenieurwesen erforderlich; dabei ist die Möglichkeit der Anerkennung von gleichwertigen Leistungen gegeben. Auch für das Studium an Universitäten ist ein Mindestmaß an handwerklicher und praktischer Erfahrung unerläßlich. Während des Hauptstudiums ist eine berufspraktische Ausbildung (Fachpraktikum) von mindestens 20 Wochen erforderlich. Diese Praktikantentätigkeit soll dem Studenten einen Einblick verschaffen in die grundlegenden Bearbeitungs- und Fertigungsverfahren des Maschinen- und Apparatebaus, in die Arbeitsweise verfahrenstechnischer Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsbetriebe und in die Arbeitsatmosphäre im industriellen Betrieb. Der Fakultätentag Maschinenbau und Verfahrenstechnik hat Richtlinien für eine einheitliche praktische Ausbildung an Universitäten beschlossen, die praktisch von allen Mitgliedshochschulen in Form von Praktikantenrichtlinien übernommen wurden.
Neben diesen formalen Voraussetzungen sollten Studierende der Verfahrenstechnik Interesse für Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften und ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge mitbringen.
Vor Beginn des Studiums - sinnvollerweise bereits in der Oberstufe der weiterführenden Schulen - sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich von Professoren, Dozenten und Assistenten, Praktikantenämtern und Studienkommissionen beraten zu lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an die zum Ende dieser Broschüre genannten Stelle den der Universitäten und an die Berufsberater der Arbeitsämter.

2. Studium

Auch an den Technischen Hochschulen und Universitäten gliedert sich das Studium in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium umfaßt vier Semester. In diesem Abschnitt werden die mathematischen, naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen vermittelt. Dieser erste Studienabschnitt wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Der zweite Studienabschnitt umfaßt das eigentliche Fachstudium und ist so auf vier Fachsemester verteilt, daß sich eine sachlich günstige Zeitfolge der Lehrveranstaltungen ergibt. Es wird deshalb auch hier empfohlen, sich an die jeweiligen Studienpläne zu halten, wenngleich dieser zweite Studienabschnitt hinsichtlich der Gestaltung des Studienplan besonders in den letzten beiden Studiensemestern eine gewisse "akademische Freiheit" läßt. Der zweite Studienabschnitt führt mit der Diplom-Hauptprüfung und der Diplomarbeit zum akademischen Grad "Diplomingenieur" (Dipl.-Ing.) ggf. auch mit einem Zusatz "TU", "Univ." o.ä. Zur Diplom-Hauptprüfung gehören in der Regel

Die Pflichtfächer sollen das breite verfahrenstechnische Grundlagenwissen vermitteln, das den Absolventen befähigt, nach angemessener Einarbeitungszeit in jedem der in Abschnitt 5 genannten Tätigkeitsfelder zu arbeiten.
Die Vertiefungs- oder Wahlfächer, hierzu gehören auch Studien- und Diplomarbeiten, geben darüber hinaus die Möglichkeit, das Studium in zweierlei Hinsicht nach eigenem Interesse zu erweitern und zu vertiefen, und zwar

Wie für die Fachhochschulen gilt auch hier, daß sich die Studienpläne der Universitäten am Rahmenstudienplan orientieren. Unterschiede bestehen insbesondere im Vertiefungsfächerangebot.

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